Bezahlung
Zum 01/05/2000 ist das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft getreten. Wichtiges Instrument der Neuregelung ist die Änderung der § 284 und §288 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach kommt der Schuldner einer Geldforderung ohne Mahnung automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug: Der HippoStore wird deshalb jetzt nur noch eine Zahlungserinnerung versenden und nach Setzumg einer Nachfrist von acht Werktagen ab dem Erinnerungsschreiben ohne jede weitere Ankündigung die Angelegenheit der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Diebstahl/Betrug zur Anzeige bringen. Der daraus resultierende Mehraufwand von unserer Seite aus wird Ihnen dann noch zusätzlich mit € 15,00 in Rechnung gestellt.
Rücksendungen
Seit Februar 2005 existiert eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die den Fernabsatz von Warenversendern betrifft. Der Kunde ist seitdem nicht mehr berechtigt, die Kosten für die Rücksendung dem Verkäufer aufzubürden, wenn der Wert der zurück geschickten Ware unter € 40,00 liegt. Bisher bezog sich die Grenze auf den Gesamtbestellwert von € 40,00. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Übernahme der Rücksendekosten besteht nur dann, wenn der Warenwert des nicht gewünschten Artikels € 40,00 übersteigt und der Kunde die Ware bereits angezahlt, oder komplett bezahlt hat.
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